Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Aufbau und Vernetzung von digitaler Infrastruktur in Klinik und Krankenhaus sind seit 2021 beschlossene Sache. Dafür stellt der Bund 3 Milliarden Euro bereit, die Länder steuern weitere 1,3 Milliarden Euro bei. Deutschen Krankenhäusern werden umfassende Invests in sämtliche Aspekte einer eigenen Digitalisierungsstrategie offeriert.

Mit sfs-healthcare® ist unsere Software hier vollumfänglich förderfähig. Dabei erfüllen wir verschiedene Fördertatbestände nach § 19 Abs. 1. des Krankenhauszukunftsgesetzes. Zum Beispiel – und das mag für Sie als Entscheider:in von besonderem Interesse sein – Fördertatbestand 10 (IT- und Cybersicherheit): 15% der bewilligten Fördermittel müssen für die Verbesserung der Informationssicherheit eingesetzt werden. In ihrer Ausrichtung auf IT- und Cybersicherheit passt unsere Software genau in diese Anforderung und Sie erfüllen damit Ihre Verwendungsauflagen. – Sprechen Sie mit uns.

Mehr zu den Details in Punkto Förderung und Richtlinien finden Sie unter: www.bundesamtsozialesicherung.de, www.bundesgesundheitsministerium.de